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AGB
 





Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung auf den von HMS GmbH vermarkteten Webseiten


1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Werbetreibenden / Werbeagenturen ("Kunden") und der HMS Medien GmbH, 22111 Hamburg. ("HMS GmbH / Uns") Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn HMS GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Diese AGB gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den von uns vermarkteten Webseiten. Der Kunde bucht die konkrete Onlinewerbung durch einen Werbeauftrag. Durch Annahme des Werbeauftrages durch uns kommt ein rechtskräftiger Werbevertrag zustande, dem diese AGB zugrunde liegen.

1.3 Anbieter / Betreiber sind die Betreiber der Webseiten auf denen die Werbung geschaltet wird.


2. Vertragsschluss

2.1 HMS GmbH ist exklusiv für die Vermarktung von Werbeflächen der Anbieter zuständig. HMS GmbH handelt bei Vertragsschluss im eigenen Namen oder im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ein Werbevertrag über Onlinewerbung zwischen HMS GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags auf dem von HMS GmbH zur Verfügung gestellten Auftragsformular durch HMS GmbH oder durch Veröffentlichung zustande. Diese AGB sind Bestandteil des Werbevertrages.

2.2 Der konkrete Umfang der Onlinewerbung insbesondere die Werbeform, die Werbeplatzierung sowie der Werbezeitraum ergeben sich aus dem von HMS GmbH schriftlich bestätigten Werbevertrag. Soweit die Regelungen eines solchen Werbevertrags von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Werbevertrags vor.

2.3 Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird HMS GmbH den Werbevertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei HMS GmbH schaltet, namentlich benennt. HMS GmbH ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis über ihre Beauftragung durch den Werbetreibenden zu verlangen.


3. Rechtliche Anforderungen an die Onlinewerbung des Kunden

3.1 Der Kunde garantiert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel sowie etwaige verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, insbesondere Persönlichkeitsrechte, beeinträchtigen oder verletzen. Insbesondere steht der Kunde dafür ein, dass das Werbemittel so ausgestattet ist, dass

• das Werbemittel als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck des Werbemittels ausgeschlossen ist, und

• jegliche gestalterischen Funktionselemente (z. B. Suchmasken, Pop-Up Menüs, Auswahlboxen etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind.

3.2 Der Kunde stellt HMS GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Ziffer 3.1 frei und verpflichtet sich, HMS GmbH alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen. Dies umfasst auch etwaige erforderliche Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.


§ 4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde wird HMS GmbH das Werbemittel bis spätestens sieben Werktage vor Veröffentlichung auf den von HMS GmbH vermarkteten Webseiten zur Verfügung stellen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Werbemittel aus verlinkte Zielseite während der Dauer des Werbevertrages abrufbar zu halten.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, HMS GmbH unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter gleich welcher Art beeinträchtigt oder verletzt. Der Kunde wird weiterhin geeignete und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um zweifelsfrei zu ermitteln, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.

4.4 Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies HMS GmbH unverzüglich mitteilen.

4.5 Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche HMS GmbH aufgrund der nichtvertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden entstehen.


5. Durchführung des Werbevertrages

5.1 Der Kunde hat keine Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die Webseiten diese liegt allein bei dem Betreiber.

5.2 HMS GmbH ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.

5.3 HMS GmbH ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort "Anzeige" als solches zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

5.4 HMS GmbH verpflichtet sich, das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum Erreichen der vereinbarten Leistung in den Werberaum einzustellen. Im Falle der Unterlieferung wird HMS GmbH – soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend der mit den Kunden vereinbarten Impressionen vornehmen. Die Nachlieferung wird grundsätzlich im Anschluss an den ursprünglich vereinbarten Werbezeitraum abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Kunden bzw. von HMS GmbH gemessenen Medialeistung sind die von HMS GmbH ermittelten Zahlen maßgebend.

5.5 HMS GmbH ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes geringfügig umzuplatzieren, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.

5.6 Wenn Einzelverträge nicht oder nur falsch durchgeführt werden können, weil die Werbemittel vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, wird das jeweilig vereinbarte Werbemittel in Rechnung gestellt.


6. Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung

6.1 HMS GmbH ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Werbemittel zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, insbesondere Persönlichkeitsrechte , oder wenn die Platzierung des Werbemittels HMS GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

6.2 Auch während der Platzierung des Werbemittels ist HMS GmbH jederzeit berechtigt, das Werbemittel unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel bzw. die verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen bzw. Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen.

6.3 HMS GmbH wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn HMS GmbH Maßnahmen nach Ziffer 6.1 oder 6.2 unternommen hat.

6.4 Im Falle der Ziffer 6.1 steht es dem Kunden frei, HMS GmbH ein neues bzw. ein verändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.

6.5 Im Falle der Ziffer 6.2 wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbemittel oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.

6.6 HMS GmbH wird die gemäß Ziffer 6.2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde HMS GmbH nachweist, dass entweder der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt oder der bestehende Zustand rechtmäßig ist.

6.7 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung nach § 11 bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß Ziffer 6.1 bzw. 6.2 unberührt.


§ 7 Rechtseinräumung

7.1 Der Kunde räumt HMS GmbH ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.

7.2 Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht, zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung, sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.


§ 8 Prüfung des Werbemittels durch den Kunden

Der Kunde wird das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen, und eventuelle Fehler HMS GmbH innerhalb von drei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als akzeptiert.


§ 9 Haftung

9.1 HMS GmbH wird das Werbemittel während der Dauer des Werbevertrages gemäß dessen Regelungen platzieren.

9.2 HMS GmbH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Rege-lungen.

9.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch HMS GmbH bzw. durch gesetzliche Vertreter oder leitenden Angestellte von HMS GmbH her-beigeführt werden, sowie bei Arglist, sowie im Falle von Personenschäden, haftet HMS GmbH unbeschränkt.

9.4 Für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von HMS GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet HMS GmbH begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind, maximal aber bis zum Betrag des Wertes des jeweiligen Werbevertrages.

9.5 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den Betrag des Wertes des jeweiligen Werbevertrages. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.


9.6 HMS GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen oder aufgrund von Ereignissen eingetreten sind, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.


§ 10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

10.1 Maßgeblich sind die in dem Werbevertrag genannten Preise, die sich anhand der jeweils auf unseren Seiten veröffentlichten gültigen Preisliste bestimmen, zzgl. der gesetzlichen jeweils geltenden Umsatzsteuer.

10.2 Die vereinbarte Vergütung wird mit der erstmaligen Einstellung des Werbemittels in voller Höhe in Rechung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs maßgeblich. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist HMS GmbH vorbehaltlich seiner weiteren Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorhalten.

10.3 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist HMS GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Werbevertrages und andere laufende Werbeverträge des Kunden bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

10.4 Die Aufrechung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben

10.5 Agenturrabatt - Für die von einer Agentur erteilten Aufträge gewährt HMS GmbH einen Agenturrabatt in Höhe von 15 % auf das Rechnungsnetto, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Voraussetzung sind der schriftliche Nachweis der Agenturtätigkeit und die Fakturierung an die Agentur. Gegenüber Kleinst- oder Scheinagenturen behält sich HMS GmbH die Ablehnung des Agenturrabattes vor. Bei der Veränderung eines sonstigen Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird der Agenturrabatt neu berechnet. Es erfolgt dann ggf. eine Nachbelastung oder GutschriftVertragsverhältnis beruht.


§ 11 Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Vertrages unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Werbevertrages hinaus.


§ 12 Laufzeit

12.1 Der jeweilige Werbevertrag beginnt mit seiner Unterzeichung und endet mit Ablauf der im Werbevertrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Vertragslaufzeit bzw. zu erbringenden Leistung.

12.2 Sollten die Parteien keine Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Werbeauftrags vom Kunden abzurufen.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für HMS GmbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät, oder gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 3, 4 bzw. 7 verstößt.

12.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen der AGB gelten als mitgeteilt, wenn Sie auf unseren Seiten veröffentlicht wurden. Grundlegende Änderungen werden schriftlich mitgeteilt. Nebenabreden bestehen nicht.

13.2 Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem jeweiligen Werbevertrag, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.4 Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für den Fall, dass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält.


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